Bei uns können alle empfohlenen Impfungen durchgeführt werden. Wir bieten alle gängigen Untersuchungsverfahren an. Ein besonderes Augenmerk liegt auf den Ultraschalluntersuchungen des Bauches und der Schilddrüse.
Um Erkrankungen rechtzeitig zu erkennen und um über Gesundheitsrisiken frühzeitig aufklären zu können, bieten wir Vorsorgeuntersuchungen an. Diese sind nach aktueller Maßgabe der Krankenkassen alle drei Jahre möglich. Individuell können kürzere Intervalle sinnvoll sein.
Sprechen Sie uns an, damit wir in einem Vorgespräch alle sinnvollen und notwendigen Untersuchungen planen können.
Benötige ich eine Überweisung?
Für die hausärztliche Versorgung benötigen Sie keine Überweisung.
Für die ausschließliche Betreuung bei Diabetes benötigen Sie beim ersten Besuch eine Überweisung.
Wenn Ihre betreuende Ärztin oder Ihr betreuender Arzt eine spezielle Frage an die Ultraschalluntersuchung hat, kann ebenfalls eine Überweisung sinnvoll sein.
Kann ich bei Ihnen Vorsorge-Untersuchungen machen?
Gesundheitsuntersuchungen („Check up“) können alle 3 Jahre durchgeführt werden. Einige Krankenkassen bieten auch kürzere Untersuchungsintervalle an.
In einem Vorgespräch legen wir fest, welche Untersuchungen sinnvoll sind. Nach erfolgten Untersuchungen werden die Befunde ausführlich besprochen.
Auch die Hautkrebs-Vorsorge können Sie alle 2 Jahre bei uns durchführen lassen. Dabei wird die gesamte Haut inspiziert und auf hautkrebstypische Auffälligkeiten abgesucht. Bitte denken Sie daran, Ihr Impfbuch mitzubringen.
Kann ich mich bei Ihnen impfen lassen?
Wir bieten alle gängigen Schutzimpfungen an. Nicht alle Impfstoffe sind vorrätig. Sie erhalten dann ein Rezept mit dem jeweiligen Impfstoff, kommen mit dem Impfstoff zurück und wir impfen Sie anschließend.
Nicht alle Impfungen werden automatisch von Ihrer Krankenkasse übernommen. Für den Fall, dass Ihre gewünschte Impfung keine Regelleistung ist, müssen Sie die Kosten (für den Impfstoff und die Durchführung der Impfung) selbst tragen. Oftmals werden die Kosten aber rückwirkend von Ihrer Krankenkasse erstattet, dies muss jedoch von Ihnen selbst beantragt werden.
Bieten Sie Ultraschall-Untersuchungen an?
Alle Ärzt:innen der Praxis bieten Ultraschalluntersuchungen an. Die Schwerpunkte liegen hier auf der Beurteilung der Bauchorgane und der Schilddrüse.
Was halten Sie von alternativer Medizin?
Wer heilt, hat Recht. So ein gängiges Sprichwort. Wir sind offen gegenüber allen Maßnahmen, die Ihnen helfen. Alternative Heilmethoden bieten wir selbst jedoch nicht an.
Wir sind davon überzeugt, dass jede Therapie am Menschen sicher und ausreichend überprüft sein sollte. Das ist bei alternativen Methoden leider regelmäßig nicht der Fall. Der sachliche Blick für angebotene Therapien ist oft durch wortstarke Meinungsmacher und Werbung verstellt. Wir haben viel Zeit und Arbeitskraft in unsere Ausbildung investiert und sind von den Methoden der häufig als „Schulmedizin“ verunglimpften Humanmedizin absolut überzeugt.
Wir versuchen dabei immer Ihnen alle von uns als sinnvoll und notwendigen erachteten Maßnahmen, verständlich zu erklären.
Führen Sie Untersuchungen auf Vitaminmangel durch?
Werbung in Apotheken und Fernsehen befeuert den Irrglauben, dass man durch „Vitamin — Aufbaukuren“ alle möglichen Beschwerden (klassisch: Müdigkeit und Abgeschlagenheit) vertreiben könnte.
Echte Vitaminmangelzustände sind aber sehr selten. Wenn medizinisch der Verdacht besteht, werden bei uns alle notwendigen Untersuchungen durchgeführt. Ein generelles und blindes „Screening“ auf alle möglichen Vitamine und Nährstoffe führen wir nicht durch. Zumal die Kosten hierfür auch nicht von den Krankenkassen übernommen werden.
Wo kann ich mich über das Thema Organspende informieren?
Organspender:innen retten Menschenleben. In unserer Praxis liegen Organspendeausweise für Sie bereit. Unter folgendem Link können Sie sich Ihren online ausgefüllten Organspendeausweis auch ausdrucken: Organspendeausweis
Patient:innen-Verfügung und Vorsorgevollmacht:
Wo kann ich mich informieren?
Die Patientenverfügung ist eine Willenserklärung für den Fall, dass Sie Ihren Willen nicht mehr wirksam äußern können. Für den Fall, dass Sie selbst nicht entscheidungsfähig sein sollten, könnten Sie eine Person Ihres Vertrauens zu Ihrem Bevollmächtigten machen.
Wir empfehlen, diese wichtigen Dokumente jährlich auf Aktualität zu überprüfen und neu zu unterschreiben. Es ist sinnvoll, stets eine unterschriebene Kopie bei geplanten Aufnahmeterminen und ggf. im Notfall mit ins Krankenhaus zu nehmen.
Zur Erstellung einer eigenen Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht empfehlen wir die Textbausteine der Verbraucherzentrale
https://www.verbraucherzentrale.de/patientenverfuegung-online
